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lecker. frisch. servicestark - Hochzeitlocations & Eventlocations - Catering Kunzmann Events

Lecker. Frisch. Servicestark.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Kunzmann Events GmbH

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Kunzmann Events GmbH. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot

Unsere Angebote in Preislisten, Prospekten, Katalogen u.ä. sind unverbindlich. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind zulässig. Dies gilt insbesondere bei Einsatz von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen. Kataloge, Preislisten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuausgabe. Kunzmann Events GmbH ist berechtigt, Produkte und Zutaten durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.

3. Vertragsabschluss

Aufträge werden für die Firma. Gebrüder Kunzmann GmbH erst verbindlich, wenn sie durch die Firma Gebrüder Kunzmann GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Auch sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen von Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma Kunzmann Events GmbH.

4. Lieferung / Zahlung

Alle Preise in Katalogen, Listen und Angeboten verstehen sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, als Nettopreise. Die gültige gesetzliche MwSt. wird gesondert berechnet. An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Aufschlag von 10% auf die Nettorechnungssumme. Ab einem Auftragswert von € 1.000,00 erhalten Sie, nach Zustellung und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, eine Abschlagsrechnung von 50% des Auftragswertes, die spätestens 10 Tage vor Ihrer  Veranstaltung fällig ist. Im Übrigen sind alle Rechnungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

5. Equipmentverleih / Geschirr / Mobiliar / Dekoration / Müll

Gemietete Artikel sind Eigentum der Firma Kunzmann Events GmbH. Der Mietpreis für Geschirr und Equipment versteht sich ab Lager. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Berechnung richtet sich nach Anzahl der Fahrer, Entfernung und Ladevolumen. Der Transport wird in der Regel mit € 0,75 pro gefahrenem Kilometer berechnet. Transportiert wird bis zur Bordsteinkante. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Sämtliches Geschirr, Platten, Warmhaltegeräte und Besteck müssen gesammelt und zur Abholung bereit gestellt sein. Gläser sind geleert in mitgelieferte Kartons oder  Transportbehälter einzuräumen. Dekorationsmaterial, Decken, Tische und Stühle sind zur Abholung ebenfalls gesammelt zum Transport bereit zu stellen. Gerne übernehmen wir diese Leistungen zum üblichem Stundenverrechnungssatz pro Mitarbeiter. Müll ist vom Auftraggeber zu entsorgen.

6. KunstWerk Karlsruhe

6.1

Der Umfang der durch den Veranstalter eingebrachten Ausstattungen ist vorab mit der Firma Kunzmann Events GmbH abzustimmen. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung durch den Veranstalter oder dessen Gäste und Beauftragte verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Firma Kunzmann Events GmbH bedarf. Beanstandungen und Mängelrügen müssen unmittelbar und rechtzeitig auf der Veranstaltung dem Eventmanagement oder dem Veranstaltungsleiter mitgeteilt werden um der Firma Kunzmann Events GmbH die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Nach der Veranstaltung vom Veranstalter beanstandete Schäden können nicht berücksichtigt werden. Das Einbringen von Künstlern, Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Kunzmann Events GmbH. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Bankett- und Konferenzveranstaltungen übernimmt die Firma Kunzmann Events GmbH keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und ist unmittelbar nach der Veranstaltung mitzunehmen. Der Veranstalter ist nicht berechtigt in Fußböden, Wände, Decken etc. Nägel einzuschlagen, Schrauben anzubringen und/ oder sonstige Einrichtungen und Geräte mit dem Gebäude fest zu verbinden. Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk, Tischfeuerwerk, Himmelslaternen usw. ) ist auf dem Grundstück der Raumfabrik Karlsruhe und KunstWerk Karlsruhe ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für Gäste des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für alle dadurch entstandenen Schäden! Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt. Sollten Störungen oder Defekte an den von Firma Kunzmann Events GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird die Firma Kunzmann Events GmbH unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

6.2 GEMA/ Künstlersozialversicherung

Der Veranstalter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA sowie die Zahlung der Künstlersozialversicherung selbst verantwortlich. Künstlergarderoben sind im Hause nicht vorhanden. Die Versicherung für eingebrachte Sachen obliegt dem Veranstalter.

6.3 Gruppierungen

Politische und religiöse Vereinigungen oder Gruppierungen wollen bitte bei Verhandlungsbeginn diese Eigenschaft offenlegen, damit die Zustimmung für die Veranstaltung durch die Geschäftsleitung erfolgen kann. Andernfalls ist die Firma Kunzmann Events GmbH befugt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.

6.4 Stornierungen / Vertragsänderungen KunstWerk

Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Bei Stornierungen bis 12 Wochen vor Auftragserfüllung wird lediglich die Raummiete in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen bis 11 Wochen vor Auftragserfüllung werden 20% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen bis drei Tage vor Auftragserfüllung werden 75% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Änderungen des Vertragsgegenstandes und oder der Personenanzahl sind lediglich bis 3 Tage vor dem Ausliefertermin möglich.

6.5 Allgemeines

Im KunstWerk gilt allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich auf der Terrasse gestattet. Bitte beachten Sie, dass Haustiere nicht erlaubt sind. Die Fenster sind spätestens 22:00 Uhr zu schließen (Klimaanlage vorhanden). Die Türen des Haupteingangs sind um 22.00 Uhr zu schließen. Nach 22:00 Uhr ist das KunstWerk über die Terrasse und Innenhof zu verlassen. Die Türen zur Terrasse sind spätestens ab 24:00 Uhr geschlossen zu halten. Außenbeschallung der Terrasse durch den Veranstalter ist nicht erlaubt. Für die Beschallungsanlage (DJ, Band usw.) ist ein maximaler dB Wert (Dezibel) von 90 bei einem Abstand von 3m zur Audioquelle zulässig. Bitte beachten Sie die Sperrstunde um 4:00 Uhr. Die Räumlichkeiten müssen bis spätestens 4:30 Uhr über den Innenhof verlassen werden. 

7. Lieferung

Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrage zurück treten. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt (insbesondere bei verspäteter Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u.ä.). Die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf den Netto – Auftragswert. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz Kunzmann Events GmbH.

8. Gewährleistung / Haftung

Kunzmann Events GmbH gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort zu rügen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden schriftlich ab Kenntnis und/oder Kennen müssen zu rügen. Das  ewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde die Ware verändert. Gebrüder Kunzmann GmbH hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung oder Austausch der Ware. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen.

9. Stornierungen / Vertragsänderungen

Stornierung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Bei Stornierungen bis 12 Wochen vor Auftragserfüllung wird lediglich die Raummiete in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen bis 11 Wochen vor Auftragserfüllung werden 20% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen bis drei Tage vor Auftragserfüllung werden 75% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Änderungen des Vertragsgegenstandes und oder der Personenanzahl sind lediglich bis 3 Tage vor dem Ausliefertermin möglich.

10. Obhutspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich die überlassenen Gegenstände wie Platten, Gläser, Geschirr usw. pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust und/oder Beschädigung haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Der Kunde erhält bei Auslieferung eine Liste der mitgelieferten Gegenstände. Wird diese bei Übergabe nicht reklamiert, gilt die Lieferung als fehler- und mangelfrei übergeben. Die Rückgabe muss spätestens 2 Tage nach Abholung oder Anlieferung erfolgen; andernfalls ist eine Verzugspauschale von € 50,00 zu zahlen.

11. Personal

Kunzmann Events GmbH haftet nur für Eigenes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen.

12. Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftabwicklung notwendigen Daten mittels EDV gem. §33 BWSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit zulässig, der Sitz von Kunzmann Events GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (Stand August 2014)

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